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Fahrschulwechsel

Wer seine Fahrschule wechseln möchte, muss grundsätzlich den Ausbildungsvertrag mit seiner alten Fahrschule kündigen und einen Vertrag mit der neuen Fahrschule abschließen. Wichtig hierbei ist, dass die alte Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung über alle abgeleisteten Fahrstunden, Sonderfahrten und Theoriestunden ausstellen sollte, denn diese werden in jedem Fall von der neuen Fahrschule anerkannt.

  1. Ein Wechsel der Fahrschule ist zu jeder Zeit möglich.
  2. Der Fahrschüler sollte sich von seiner bisherigen Fahrschule unbedingt eine Ausbildungsbescheinigung erstellen lassen.
  3. Ob und in welcher Höhe der Grundbetrag erneut gezahlt werden muss, kannst du bei uns in den Filialen erfragen.